Rechtliche Hinweise
Informationen über Möglichkeiten zur Abwendung von Versorgungsunterbrechungen
Bei drohender Unterbrechung der Versorgung mit Strom oder Gas aufgrund von Zahlungsrückständen kann der Kunde beispielsweise bei folgenden Beratungsstellen Informationen über Möglichkeiten zu Vermeidung der Unterbrechung
kostenfrei erhalten:
- örtliche Verbraucherzentrale (zu finden unter: www.verbraucherzentrale.de/beratung)
- Schuldnerberatung (zu finden unter: schuldnerberatungsatlas.destatis.de)
- örtliches Sozialamt (z.B. für Leistungen nach dem SBG II oder SGB XII).
Darüber hinaus sind wir als Grundversorger verpflichtet, dem Kunden spätestens bei Ankündigung der Versorgungsunterbrechung den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Bei der Abwendungsvereinbarung handelt es sich um eine Kombination aus einer unentgeltlichen Ratenzahlungsvereinbarung sowie einer Vorauszahlungsvereinbarung. Der Kunde hat bis zur Durchführung der Versorgungsunterbrechung somit die Gelegenheit, durch Annahme der Erklärung die Sperrung abzuwenden. Solange sich der Kunde an die in der Vereinbarung hinterlegten Zahlungsverpflichtungen hält, unterbleibt die Versorgungsunterbrechung. Wenn der Kunde allerdings gegen die Pflicht zur Ratenzahlung oder zur Vorauszahlung verstößt, wird die Versorgungsunterbrechung durchgeführt. Der Kunde muss die Abwendungsvereinbarung in Textform annehmen. Dazu kann der Kunde uns entweder eine unterschriebene Vereinbarung zusenden oder per E-Mail mitteilen, dass er mit der Abwendungsvereinbarung einverstanden ist; ein Telefonanruf reicht nicht aus.
Informationen zur Streitschlichtungsstelle
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können per E-Mail service@waz-sw-neuenhaus.de oder telefonisch unter 05941 606-0 an uns gerichtet werden.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeteiligungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: www.schlichtungsstelle-energie.de.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500 (Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr)
oder 01805 101000 – Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 22480-323,
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitige zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0
Telefax: 030 2757240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de