Lieferantenrahmenvertrag
Abrechnungsperiode
Die Abrechnungsperiode ist für leistungsgemessene Enstnahmestellen (RLM) das Kalenderjahr und bei nicht leistungsgemessene Entnahmestellen wird jährlich abgerechnet. Stichtag ist das jeweilige Ablesedatum.
Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden: Die Preise und Bedingungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung entnehmen Sie bitte dem § 10 des Lieferantenrahmenvertrages Gas.